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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MediScriptum (im Folgenden auch "Auftragnehmer" genannt) und ihren Auftraggebern (im Folgenden auch "Auftraggeber" genannt), soweit es sich bei diesen um Unternehmen im Sinne des § 308 Abs.1 BGB handelt.
1.2 Entgegenstehende und über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Bestimmungen und Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn solche Bedingungen einem Auftrag des Kunden beigefügt werden und der Auftragnehmer diesen Auftrag durchführt, ohne diesen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt hat.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
2. Registrierung und Vertragsschluss
2.1 Für jedes von MediScriptum zu schreibende Diktat schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Verpflichtung zu Erteilung von Aufträgen oder zur Annahme von solchen besteht für keine der Parteien.
2.2 Der Kunde kann die Schreibdienste von MediScriptum nutzen.
2.3 Vereinbaren die Parteien die automatische Übertragung der Diktatdateien über eine Diktiersoftware setzt dies voraus, dass der Kunde eine Diktiersoftware verwendet, die diese Funktion unterstützt. Die entsprechende Diktiersoftware ist von dem Auftraggeber zu erwerben und auf seinem System zu installieren. MediScriptum übernimmt keine Haftung für Funktion und Kompatibilität der von dem Auftraggeber installierten Software oder Funktion oder Erreichbarkeit der von MediScriptum eingerichteten Schnittstelle.
2.4 Der Abschluss eines Vertrages über ein von MediScriptum zu schreibendes Diktat erfordert Angebot und Annahme.
Die Annahme des Angebots seitens des Auftragnehmers erfolgt durch Bearbeitung des entsprechenden Auftrags. Hiermit erklärt MediScriptum die Annahme des jeweiligen Angebots. Der Auftraggeber verzichtet hiermit gemäß § 151 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Vertrag kommt mit Beginn der Bearbeitung zustande.
2.5 MediScriptum ist in keinem Fall verpflichtet, ein Angebot des Auftraggebers, gleich in welcher Form es übermittelt wird, anzunehmen. Ist MediScriptum per E-Mail nicht erreichbar, geht das Angebot des Auftraggebers nicht zu. Weitere Rechtsfolgen sind hieran nicht geknüpft. MediScriptum haftet insbesondere nicht für die Erreichbarkeit von MediScriptum.
2.6 Es gelten die jeweils bei Erteilung des einzelnen Auftrags gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MediScriptum. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
2.7 Auf Anfrage unterbreitet MediScriptum ein individuelles, befristetes Angebot in Form eines Kostenvoranschlags. Für den Kunden ist dieses kostenfrei und unverbindlich.
2.8 Der Kunde kann für die von MediScriptum jeweils unterstützen Formate der Text- und Audiodateien die Diktiersoftware erfragen.
2.9 Auf besondere Vereinbarung schreibt MediScriptum auch von dem Kunden auf analogen Kassetten aufgezeichnete Diktate.
3. Vertragsinhalt und Vertragsdurchführung
3.1 Grundsätzlich bestimmt sich der Vertragsinhalt nach den in der Auftragserteilung gemachten Angaben.
3.2 MediScriptum bietet dem Auftraggeber eine Bearbeitung der bei ihr eingehenden Diktate nach den folgenden Prioritäten:
a) Prio 1: MediScriptum bearbeitet den Auftrag unverzüglich nach Auftragseingang.
b) Prio 2: MediScriptum bearbeitet den Auftrag binnen 24 Stunden nach Auftragseingang.
c) Prio 3: MediScriptum bearbeitet den Auftrag ohne spezifische Vorgabe entsprechend ihrer Kapazitäten. Aufträge mit höherer Priorität werden vorrangig bearbeitet.
Diese Fristen beziehen sich auf die normalen MediScriptum-Geschäftszeiten Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr (ausgenommen Feiertage). Die Parteien vereinbaren hiermit für jedes Diktat die Priorität 2, sofern von dem Diktanten bei Erteilung des Auftrages nicht ausdrücklich eine abweichende Priorität genannt wird.
Der Auftraggeber kann MediScriptum Aufträge in beliebiger Menge übermitteln. Eine Einhaltung der vorgegebenen Bearbeitungsfristen ist jedoch nur für 30 Diktatminuten, die innerhalb von 60 Minuten während der Geschäftszeiten von MediScriptum übermittelt werden, möglich.. Kann MediScriptum ansonsten die vereinbarte Bearbeitungsfrist nicht einhalten, wird MediScriptum alle hiervon betroffenen Aufträge mit der Priorität 3 abrechnen, gleich in welcher Zeit diese tatsächlich bearbeitet worden sind. Eine darüber hinaus gehende Haftung besteht nicht.
Die Bearbeitungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von MediScriptum liegen soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. MediScriptum wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
3.3 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen, nach den in der Bundesrepublik Deutschland aktuell gültigen Rechtschreibregeln und dem Stand der Technik. Bei medizinischen Fachbegriffen orientiert sich MediScriptum an der im "Duden Das Wörterbuch für medizinische Fachausdrücke", im "Pschyrembel" oder im "Roche Lexikon Medizin" verwendeten Schreibweise.
3.4 Grundsätzlich wird MediScriptum genau das schreiben, was in der Aufnahme lautlich zu hören ist. Bei Transkriptionsaufträgen, in denen die Aufnahme Grammatikfehler enthält (z. B. bei nicht muttersprachigen Sprechern), wird MediScriptum versuchen, den Text grammatikalisch zu optimieren. Diese Optimierung führt MediScriptum auf Gefahr und Verantwortung des Auftraggebers aus. Der Auftraggeber hat die von MediScriptum erstellten Texte in jedem Fall vor der weiteren Verwendung genau auf eventuelle Sinnveränderungen zu prüfen.
3.5 Eine ungenügende Aufnahmequalität und/oder schlecht verständliche Diktate führen zu Zeitverlust und Mehraufwand beim Transkribieren und zu Nacharbeiten. Diesen Mehraufwand hat der Auftraggeber gesondert zu vergüten. MediScriptum kann bei solchen Diktaten entsprechend ihres zeitlichen Mehraufwands bei der Transkription im Vergleich zu einem gut verständlichen Diktat einen Aufschlag festlegen. Nachdem MediScriptum dies dem Auftraggeber mitgeteilt hat gilt dieser Aufschlag für alle zukünftigen Diktate dieses Diktanten bzw. für alle schlecht verständlichen Diktate. Dies gilt nicht, falls die Parteien durch gesonderte Vereinbarung einen Festpreis vereinbart haben.
3.6 MediScriptum erfasst das geschriebene Diktat und übersendet dieses sofern vereinbart per elektronischer Datenfernübertragung. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen, alleiniges Risiko des Auftraggebers.
3.7 Auf Wunsch sendet MediScriptum etwaige vom Kunden zur Auftragsausführung übergebene Unterlagen nach Ausführung des Auftrages an den zurück.
4. Preise und Zahlung
4.1 Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4.2 Berechnet werden die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise, soweit keine gesonderte schriftliche Preisvereinbarung vorliegt. Die aktuell gültigen Preise kann der Kunde bei MediScriptum erfragen. MediScriptum übersendet dem Kunden auf Verlangen die aktuelle Preisliste per Email. Die Vergütung der transkribierten Texte berechnet sich nach den von MediScriptum jeweils geschriebenen Zeilen/ Zeichen/ Seiten. Die genaue Art der Berechnung vereinbaren die Parteien wie in der Preisliste jeweils beschrieben.
4.3 Soweit in der Preisliste nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in € (Euro) zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Derzeit beträgt die Umsatzsteuer 19 %.
4.4 Der Auftraggeber kann MediScriptum eine Ermächtigung zum Bankeinzug per Lastschriftverfahren erteilen. Im Falle einer Rücklastschrift erhebt MediScriptum eine Kostenbeteiligung in Höhe von 15 €. Alternativ erfolgt die Zahlung nach Rechnungslegung bar oder per Überweisung. Es gilt in allen Fällen eine sofortige Fälligkeit der Forderungen nach Rechnungsstellung, sofern dies auf der Rechnung nicht ausdrücklich anders angegeben ist.
4.5 MediScriptum stellt die erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung. Abgerechnet werden nur bereits erbrachte Leistungen.
4.6 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per Post.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller für die Ausführung des Auftrags benötigten Informationen, Unterlagen und Daten, für den Auftragnehmer unentgeltlich erbracht werden.
5.2 Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Fehler, Vergütung für den Mehraufwand) von ihm zu tragen. Ferner ist der Auftragnehmer in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber eine 14-tägige Frist zur Nachholung der Mitwirkungshandlung mit der Erklärung zu bestimmen, dass er sich nach Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag lösen kann. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen einen diesen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung zu verlangen. Geleistete Vorauszahlungen werden verrechnet.
5.3 Dateien, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und von Rechten Dritter frei sein. Die Dateien müssen insbesondere frei von jeglichen Viren, Würmern oder anderer Schadsoftware sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber MediScriptum alle aus der Benutzung dieser Dateien entstehenden Schäden. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber MediScriptum von allen Ansprüchen Dritter frei. Letzteres gilt insbesondere im Hinblick auf vermeintliche Eigentums-, Patent-, Urheber- oder sonstige geistige Eigentumsrechte Dritter.
6. Prüfungspflicht des Kunden, Haftungsausschluss ggü. Dritten, Freistellung
6.1 Soweit ein Diktat unter Beachtung der MediScriptum-Diktierregeln deutlich, in deutscher Sprache und dialektfrei gesprochen sowie in guter Aufnahmequalität verfasst wurde, wird MediScriptum die einzelnen Schreibaufträge in guter Qualität fertigen.
6.2 Da sich Fehler bei der Transkription nicht vollständig vermeiden lassen und die Gefahren der Verwendung eines fehlerhaften Diktats durch den Kunden in keinem Verhältnis zu der an MediScriptum zu zahlenden Vergütung stehen, vereinbaren die Parteien jedoch hiermit, dass der Kunde von MediScriptum geschriebene oder überarbeitete Texte vor weiterer Verwendung in jedem Fall selbst unverzüglich auf Fehler prüfen wird.
6.3 Aus den in Ziffer 6.2 genannten Gründen vereinbaren die Parteien darüber hinaus, dass dritte Personen, die nicht unmittelbar Partei dieses Vertrages sind, nicht in den Schutzbereich dieses Vertrages mit einbezogen werden. Sollte MediScriptum dennoch Dritten gegenüber unmittelbar haften, gelten auch diesen Dritten gegenüber die Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 7 dieses Vertrages ebenso wie die Regelungen in Ziffer 7. Haftet der Auftraggeber Dritten, so kann der er Ansprüche hieraus gegen MediScriptum nur mit den Einschränkungen aus Ziffern 7 und 8 geltend machen.
6.4 MediScriptum ist für den Inhalt des von dem Auftraggeber diktierten Textes nicht verantwortlich. Der Auftraggeber stellt MediScriptum von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen MediScriptum stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
7. Gewährleistung
7.1 Die Parteien gehen davon aus, dass es sich bei geschriebenen Diktatdateien jeweils um von MediScriptum zu erzeugende bewegliche Sachen handelt und vereinbaren ausdrücklich die Anwendung des Kaufrechts gemäß § 651 S.3 BGB.
Sollte dessen ungeachtet dennoch eine Abnahme der jeweils geschriebenen Diktatdateien erforderlich sein, vereinbaren die Parteien hiermit, dass eine stillschweigende Abnahme des Auftraggebers dadurch erfolgt, dass dieser die geschriebene Diktatdatei nutzt. Die Parteien vereinbaren weiter, dass eine solche Nutzung gegeben ist, wenn der Auftraggeber nicht binnen 2 Werktagen nach Abruf oder Übertragung der Diktatdatei Mängel rügt oder widerspricht.
7.2 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Die Mängelrechte des Kunden setzen zudem voraus, dass der Kunde der vereinbarten Prüfungspflicht nach Ziffer 6.2 ordnungsgemäß nachgekommen ist. Da Mängel eines fehlerhaft geschriebenen Diktats bei einer Prüfung offen erkennbar sind, gilt eine Prüfung lediglich dann als unverzüglich, wenn sie binnen 2 Werktagen nach Abruf oder Übertragung der Datei durchgeführt wird. Rügt der Auftraggeber Mängel eines fehlerhaft geschriebenen Diktats später als 2 Werktage nach Abruf oder Übertragung der Datei sind sämtliche Gewährleistungsrechte wegen dieses Mangels ausgeschlossen.
7.3 Soweit ein Mangel vorliegt, wird der Kunde diesen unverzüglich mit genauer Beschreibung und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen MediScriptum mitteilen.
7.4 MediScriptum hat vom Kunden gemeldete, wesentliche Mängel zu beseitigen oder anstelle der mangelhaften Leistung eine mangelfreie Leistung bereitzustellen. Bei Mängeln des geschriebenen Diktats geschieht dies durch Korrektur der von dem Kunden gerügten Fehler und Bereitstellung der korrigierten Diktatdatei. Gelingt dies nicht, hat der Kunde die in Ziffer 7.5 beschriebenen Rechte. Ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach Mangelbeseitigung durch den Kunden selbst oder durch vom Kunden beauftragte Dritte ist ausgeschlossen.
7.5 Falls die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet MediScriptum nur im Rahmen der in Ziffer 8 festgelegten Grenzen. Andere Rechte wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
7.6 Mit Ausnahme der Fälle von Arglist verjähren Ansprüche des Kunden nach dieser Ziffer innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Sollte abweichend von Ziffer 7.1 eine Abnahme erforderlich sein, verjähren Ansprüche des Kunden nach dieser Ziffer innerhalb eines Jahres nach Abnahme.
8. Haftung und Verantwortlichkeit
8.1 MediScriptum haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesem Fall gelten die nachstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.
8.2 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet MediScriptum unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Dies gilt nicht im Fall grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen. In diesem Fall ist die Haftung von MediScriptum auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Zudem haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass die Haftung in diesen Fällen der Höhe nach auf insgesamt EUR 500,00 beschränkt ist.
8.3 Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet MediScriptum nur, soweit MediScriptum eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Der Begriff der Kardinalpflicht beschreibt alle grundlegenden und wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Erreichung des vom Kunden mit der Durchführung des Vertrags verfolgten Zwecks ist und auf deren Einhaltung der Kunde vernünftigerweise vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Zudem haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass die Haftung in diesen Fällen der Höhe nach auf insgesamt EUR 500,00 beschränkt ist.
In allen anderen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von MediScriptum ausgeschlossen.
8.4 In den in Ziffer 8.2 Absatz 2 und in den in Ziffer 8.3 Absatz 1 genannten Fällen besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
8.5 Soweit nicht ausdrücklich abweichend in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden.
9. Datenschutz; Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
9.1 MediScriptum verpflichtet sich, während der Tätigkeit für den Kunden Auftraggeber bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und alle sonstigen einschlägigen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Soweit MediScriptum Daten verarbeitet, geschieht dies allein im Auftrag des Kunden.
Personenbezogene Daten wird MediScriptum auf Verlangen des Kunden unverzüglich an den Kunden zurückgeben oder löschen. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass MediScriptum Datensicherungen durchführt. Die aus dem operativen System gelöschten Daten bleiben während des Datensicherungsturnus, der derzeit ca. zwei Monate beträgt, auf Datensicherungsmedien erhalten. Eine Löschung einzelner Daten vor Ablauf des Datensicherungsturnus aus den Datensicherungsmedien ist mit einem vertretbaren finanziellen und technischen Aufwand nicht möglich. Daten auf Datensicherungsmedien sind daher von einer Pflicht zur Löschung ausgenommen. MediScriptum wird diese Daten jedoch sperren und vertraulich behandeln.
Dem Kunden ist bekannt, dass MediScriptum seine Leistungen durch freie Mitarbeiter erbringen lässt und diese hierzu Zugriffsberechtigungen auch auf personenbezogene Daten erhalten. Der Kunde stimmt diesem Einsatz von freien Mitarbeitern hiermit zu. Zudem ist MediScriptum berechtigt, die zum Betrieb erforderliche Soft- und/oder Hardware von Dritten bereitstellen, hosten und/oder warten zu lassen und die hierzu erforderlichen Zugriffsberechtigungen zu erteilen.
9.2 Der Kunde und MediScriptum sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind (nachfolgend "Vertrauliche Informationen"). Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
9.3 Die Parteien vereinbaren, dass ihre gegenseitige Verpflichtung, keine Vertraulichen Informationen der anderen Partei offen zu legen oder zu nutzen, sich nicht auf Informationen bezieht, die:
a) der Öffentlichkeit zugänglich sind oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt werden, außer im Falle einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, oder
b) rechtmäßig, ohne Kenntnis einer Vertraulichkeitsverpflichtung, von einem Dritten erhalten wurden, oder
c) dem Empfänger zuvor bekannt waren, sofern dies durch Aufzeichnungen des Empfängers belegt ist.
9.4 Keine Partei haftet für die Offenlegung von Vertraulichen Informationen, soweit diese erfolgt, um einer Verfügung eines Gerichts oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde zu entsprechen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Langenfeld, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform.
10.4 Der Auftraggeber darf Forderungen aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder hierunter erteilten Aufträgen nur mit Einwilligung von MediScriptum abtreten.
10.5 Der Auftraggeber darf mit Forderungen aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder hierunter erteilten Aufträgen gegen Forderungen des Auftragnehmers nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. |